unsere Tarife für Ihren Wärmespeicher und Ihre Wärmepumpe
Unser Sondervertrag Wärmespeicherstrom ist der optimale Tarif für den Betrieb Ihrer Wärmespeicherheizung. In der Regel wird bei einem Wärmespeicher nachts Strom in Wärme umgewandelt und gespeichert, um sie am Tag zum Heizen wieder abzugeben. Diese Aufladung der Wärmespeicher geschieht während der sogenannten Niedertarifzeiten (NT), wenn weniger Strom aus dem Stromnetz gebraucht wird und somit günstiger ist.
Mit unserem Wärmespeichertarif laden Sie Ihre Wärmespeicherheizung zu günstigen Niedertarifkonditionen auf und kommen am Tag in den Genuss wohlig warmer Räume.
Preise gültig bis 31.12.2024
netto | brutto | |
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Grundpreis | 12,30 € pro Monat | 14,64 € pro Monat |
Arbeitspreis – Niedertarif (NT)* | 24,74 Cent pro kWh | 29,44 Cent pro kWh |
Arbeitspreis – Hochtarif (HT)* | 27,04 Cent pro kWh | 32,18 Cent pro kWh |
Preise gültig ab 01.01.2025 – Änderung durch Anpassung der variablen Preisbestandteile:
netto | brutto | |
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Grundpreis | 12,30 € pro Monat | 14,64 € pro Monat |
Arbeitspreis – Niedertarif (NT)* | 25,517 Cent pro kWh | 30,37 Cent pro kWh |
Arbietspreis – Hochtarif (HT)* | 27,817 Cent pro kWh | 33,10 Cent pro kWh |
Details im Überblick
- Erstvertragslaufzeit bis 31.12.2025
- die Preise gelten innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Olbernhau GmbH
- gültig nur für Wärmespeicheranlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden und für die vom örtlichen Netzbetreiber vor dem 01.01.2024 reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG gewährt worden sind. Die Anlage muss unverändert weiter betrieben werden.
- anteilige Preisstabilität (Die Preisstabilität bezieht sich auf die Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und jährliche Abrechnung. Ausgenommen von der Preisstabilität sind Änderungen der Kosten für die Netznutzung, der Entgelte für den Messstellenbetrieb (konventionelle Messeinrichtung (kME) – Tarifzähler inkl. Schaltuhr), Änderungen der Konzessionsabgabe, Änderungen der Umsatz- und Stromsteuer sowie Änderungen und Einführungen staatlicher Umlagen und Abgaben – siehe Preisblatt.)
- Kündigungsfrist 1 Monat vor Vertragsablauf
- automatische Vertragsverlängerung nach der Erstvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsmöglichkeit zu jedem Monatsletzten und einer Frist von einem Monat
- Grünstromoption wählbar – zzgl. 1,5 Cent pro kWh netto = 1,8 Cent pro kWh brutto
- * Die Schaltzeiten (Tagnachladungszeit) gelten entsprechend der Festlegung des zuständigen Verteilnetzbetreibers
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Eine umweltfreundliche Wärmepumpe nutzt die Wärme in Luft und Erde, um daraus mit Hilfe von Strom Heizwärme und/oder Warmwasser zu erzeugen. Moderne Wärmepumpenanlagen lassen im täglichen Betrieb eine zeitweise Abschaltung der Stromzufuhr zu. Diese Unterbrechungszeiten finden während der höchsten Netzauslastung statt und sind vom Verteilnetzbetreiber festgelegt. Sie sind jedoch so kurz, dass sie keine Beeinträchtigung der Heizleistung Ihrer Anlage darstellen. Mit unserem Tarif für Wärmepumpenanlagen mit Schaltzeiten profitieren Sie von extra günstigen Preisen.
Preise gültig bis 31.12.2024:
netto | brutto | |
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Grundpreis | 12,30 € pro Monat | 14,64 € pro Monat |
Arbeitspreis während der Freigabestunden* | 24,31 Cent pro kWh** | 28,93 Cent pro kWh** |
Preise gültig ab 01.01.2025 – Änderung durch Anpassung der variablen Preisbestandteile:
netto | brutto | |
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Grundpreis | 12,30 € pro Monat | 14,64 € pro Monat |
Arbeitspreis während der Freigabestaunden* | 24,925 Cent pro kWh** | 29,66 Cent pro kWh** |
Details im Überblick
- Erstvertragslaufzeit bis 31.12.2025
- die Preise gelten innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Olbernhau GmbH
- gültig nur für Wärmepumpenanlagen, für die vom örtlichen Netzbetreiber vor dem 01.01.2024 reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG gewährt worden sind und der Anlagenbetreiber keinen Gebrauch vom Wahlreicht nach der ab 01.01.2024 geltenden Regelung zur Netzentgeltreduziierung nach den von der Bundesnetzagentur festgelegten Modulen gemacht hat.
- anteilige Preisstabilität (Die Preisstabilität bezieht sich auf die Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und jährliche Abrechnung. Ausgenommen von der Preisstabilität sind Änderungen der Kosten für die Netznutzung, der Entgelte für den Messstellenbetrieb (konventionelle Messeinrichtung (kME) – Tarifzähler inkl. Schaltuhr), Änderungen der Konzessionsabgabe, Änderungen der Umsatz- und Stromsteuer sowie Änderungen und Einführungen staatlicher Umlagen und Abgaben – siehe Preisblatt.)
- Kündigungsfrist 1 Monat vor Vertragsablauf
- automatische Vertragsverlängerung nach der Erstvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsmöglichkeit zu jedem Monatsletzten und einer Frist von einem Monat
- Grünstromoption wählbar – zzgl. 1,5 Cent pro kWh netto = 1,8 Cent pro kWh brutto
- * Die Freigabestunden gelten entsprechend der Festlegung des zuständigen Verteilnetzbetreibers
- ** Die in den Arbeitspreisen enthaltenen Umlagen inkl. der Privilegierung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) gelten vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Rahmenbedingungen, die bei der Dimensionierung einer Wärmepumpenanlage zu berücksichtigen sind, um die Deckung des Wärmebedarfs jederzeit sicher zu stellen:
- die Unterbrechung der Stromzufuhr darf nicht länger als 2 Stunden hintereinander dauern und insgesamt 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten
- die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungszeiten ist mindestens so lang wie die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit
- während der Unterbrechungszeiten darf der Raumwärmebedarf nur durch eine nicht-elektrische Raumheizung gedeckt werden
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Sie möchten flexibel bleiben und zuverlässig mit Strom versorgt werden? Wenn Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Olbernhau GmbH in Niederspannung Strom beziehen und keinen gesonderten Vertrag abgeschlossen haben, sind Sie mit unserem Wärmespeicher-/Wärmepumpenstrom zu den Bedingungen und Allgemeinen Preisen für die Grundversorgung gemäß §§ 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer gut versorgt.
Wärmespeicheranlage
Der Grundversorgungstarif Wärmespeicheranlagen gilt nur für Anlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden und für die vom örtlichen Netzbetreiber vor dem 01.01.2024 reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG gewährt worden sind. Die Anlage muss unverändert weiter betrieben werden.
netto | brutto | |
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Grundpreis | 171,85 € pro Jahr | 204,50 € pro Jahr |
Arbeispreis – Niedertarif (NT)* | 29,740 Cent pro kWh | 35,39 Cent pro kWh |
Arbeitspreis – Hochtarif (HT)* | 37,140 Cent pro kWh | 44,20 Cent pro kWh |
Messpreis | 26,35 € pro Jahr | 31,36 € pro Jahr |
gültig für die Grundversorgung Wärmespeicherstrom ab 01.04. bis 31.12.2024
netto | brutto | |
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Grundpreis | 171,85 € pro Jahr | 204,50 € pro Jahr |
Arbeispreis – Niedertarif (NT)* | 27,240 Cent pro kWh | 32,42 Cent pro kWh |
Arbeitspreis – Hochtarif (HT)* | 34,640 Cent pro kWh | 41,22 Cent pro kWh |
Messpreis | 26,35 € pro Jahr | 31,36 € pro Jahr |
gültig für die Grundversorgung Wärmespeicherstrom ab 01.01.2025
Die ausführlichen Preisblätter und die Bedingungen der Grundversorgung finden Sie unten im Download.
Wärmepumpenanlage
Der Grundversorgungstarif Wärmepumpenanlagen gilt nur für Anlagen, für die vom örtlichen Netzbetreiber vor dem 01.01.2024 reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG gewährt worden sind und der Anlagenbetreiber keinen Gebrauch vom Wahlrecht nach der ab 01.01.2024 geltenden Regelung zur Netzentgeltreduzierung nach der von der Bundesnetzagentur festgelegten Modulen gemacht hat.
netto | brutto | |
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Grundpreis | 171,85 € pro Jahr | 204,50 € pro Jahr |
Arbeitspreis während der Freigabestunden* | 28,809 Cent pro kWh** | 34,28 Cent pro kWh** |
Arbeitspreis – Hochtarif (HT)* | 36,209 Cent pro kWh** | 43,09 Cent pro kWh** |
Messpreis | 26,35 € pro Jahr | 31,36 € pro Jahr |
gültig für die Grundversorgung Wärmepumpenstrom ab 01.04. bis 31.12.2024
netto | brutto | |
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Grundpreis | 171,85 € pro Jahr | 204,50 € pro Jahr |
Arbeitspreis während der Freigabestunden* | 26,147 Cent pro kWh** | 31,11 Cent pro kWh** |
Arbeitspreis – Hochtarif (HT)* | 33,547 Cent pro kWh** | 39,92 Cent pro kWh |
Messpreis | 26,35 € pro Jahr | 31,36 € pro Jahr |
gültig für die Grundversorgung Wärmepumpenstrom ab 01.01.2025
Die ausführlichen Preisblätter und die Bedingungen der Grundversorgung finden Sie unten im Download.
Details im Überblick
- der Grundversorgungstarif gilt für Haushalts- und Gewerbekunden, die in Niederspannung im Netzgebiet der Stadtwerke Olbernhau GmbH Strom für Wärmespeicheranlagen bzw. Wärmepumpenanlagen beziehen, immer dann, wenn kein Sondervertrag vereinbart wird – Sie sind automatisch mit Strom versorgt
- Kündigungsfrist 2 Wochen
- * Die Freigabestunden und Schaltzeiten (Tagnachladungszeit) gelten entsprechend der Festlegung des Verteilnetzbetreibers (Stadtwerke Olbernhau GmbH Netzbetrieb Strom)
- ** Die in den Arbeitspreisen enthaltenen Umlagen inkl. der Privilegierung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) gelten vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
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bisherige Preise Grund- und Ersatzversorgung Strom
Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch für eine Wärmespeicher- oder Wärmepumpenanlage im Netzgebiet der Stadtwerke Olbernhau GmbH nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springen die Stadtwerke Olbernhau GmbH als Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung nach §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Wärmespeicheranlage
netto | brutto | |
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Grundpreis | 171,85 € pro Jahr | 204,50 € pro Jahr |
Arbeitspreis – Niedertarif (NT)* | 29,740 Cent pro kWh | 35,39 Cent pro kWh |
Arbeitspreis – Hochtarif (HT)* | 37,140 Cent pro kWh | 44,20 Cent pro kWh |
Messpreis | 26,35 € pro Jahr | 31,36 € pro Jahr |
Gültig für die Ersatzversorgung Wärmespeicherstrom ab 01.04.2024
Das ausführliche Preisblatt und die Bedingungen der Ersatzversorgung finden Sie unten im Download.
Wärmepumpenanlage
netto | brutto | |
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Grundpreis | 171,85 € pro Jahr | 204,50 € pro Jahr |
Arbeitspreis während der Freigabestunden* | 28,809 Cent pro kWh** | 34,28 Cent pro kWh** |
Arbeitspreis – Hochtarif (HT)* | 36,209 Cent pro kWh** | 43,09 Cent pro kWh** |
Messpreis | 26,35 € pro Jahr | 31,36 € pro Jahr |
gültig für die Ersatzversorgung Wärmepumpenstrom ab 01.04.2024
Das ausführliche Preisblatt und die Bedingungen der Ersatzversorgung finden Sie unten im Download.
Details im Überblick
- der Ersatzversorgungstarif gilt für Haushalts- und Gewerbekunden, die in Niederspannung im Netzgebiet der Stadtwerke Olbernhau GmbH Strom für Wärmespeicheranlagen bzw. Wärmepumpenanlagen beziehen und keinem Liefervertrag/Lieferanten seitens des Netzbetreibers zugeordnet werden können bzw. deren Lieferant Insolvenz anmeldet
- keine Kündigungsfrist
- maximale Laufzeit 3 Monate
(ohne Kündigung automatischer Wechsel nach drei Monaten in die Grundversorgung Wärmespeicherstrom/Wärmepumpenstrom) - Preisänderungen zum 1. und 15. eines Monats möglich, Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Internet
- * Die Freigabestunden und Schaltzeiten (Tagnachladungszeit) gelten entsprechend der Festlegung des Verteilnetzbetreibers (Stadtwerke Olbernhau GmbH Netzbetrieb Strom)
- ** Die in den Arbeitspreisen enthaltenen Umlagen inkl. der Privilegierung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) gelten vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Downloads
bisherige Preise Ersatzversorgung Wärmespeicher- / Wärmepumpenstrom
Unser aktuelles Liefergebiet
Wir liefern Ihnen Ihren Strom für Wärmespeicher- und Wärmepumpenanlagen zuverlässig und zu fairen Preisen im Stadtgebiet Olbernhau einschließlich der Ortsteile Blumenau und Rothenthal sowie in das Olbernhauer Umland (Netzgebiet der MITNETZ GmbH).
Sonstige Veröffentlichungen
Weiterführende Informationen wie zum Beispiel zum Datenschutz, zur Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten oder der Stromkennzeichnung finden Sie auf der Seite Verbraucherinformation.