Jahresrechnung

Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der Jahresrechnung für Strom und Gas und was unter der thermischen Gasabrechnung zu verstehen ist.

Die Abrechnung für Ihren Strom- und Gasverbrauch umfasst im Regelfall ein komplettes Kalenderjahr mit Ende zum 31.12. Da die Ablesewerte im Laufe des Dezembers erfasst werden (siehe Termine), wird der restliche Verbrauch bis zum 31.12. pauschal ermittelt, d. h. vom Abrechnungssystem anteilig errechnet. Die Jahresrechnungen werden im Januar/Februar des Folgejahres erstellt. Mit der Jahresrechnung wird auch die erste Abschlagszahlung für das neue Kalenderjahr verrechnet. Wenn sich Ihr Verbrauch gegenüber dem Vorjahr verändert hat, wird im Regelfall ein neuer Abschlagswert automatisch ermittelt. Diesen Wert und die Termine für die Abschlagszahlungen sind auf der Rechnung mit ausgewiesen. Sollten Sie hier Änderungswünsche haben, können Sie sich auch gern an uns wenden.

Auf der Rechnungsrückseite finden Sie detailliert die Aufstellung mit den ausgewiesenen Preisen laut Ihrem Vertrag. Außerdem können Sie an dieser Stelle nachlesen, wie sich Ihr Strom- bzw. Gaspreis zusammensetzt und welche Steuern und Abgaben darin enthalten sind.

Die Abrechnung in den Zusatzangeboten erfolgt nach der Bestpreisberechnung, d. h. automatisch zu den Preisen, die für Ihren Verbrauch am günstigsten sind – zum Bestpreis.

Thermische Gasabrechnung

oder warum die Abrechnung des Gasverbrauchs in Kilowattstunden (kWh) und nicht wie am Gaszähler gemessen in Kubikmetern (m³) erfolgt

Am Gaszähler wird die verbrauchte Menge Gas in Kubikmetern (m³) gemessen. Diese Messgröße gibt jedoch nur Auskunft über das gemessene Volumen und sagt noch nichts über die Energiemenge aus, die in diesem Gas-Volumen enthalten ist.

Erdgas als Naturprodukt schwankt in seiner Qualität und somit in seinem Brennwert. Außerdem wird es durch den Luftdruck und die Temperatur in seiner Ausdehnung sprich in seinem Volumen beeinflusst. Vereinfacht ausgedrückt führt das dazu, dass man mit einem Kubikmeter Gas je nach Brennwert, Temperatur und Höhenlage unterschiedlich lang heizen kann. Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung von Erdgas nicht nach dem Volumen in Kubikmetern (m³), wie es am Gaszähler gemessen wird, sondern nach dem Energiegehalt des Erdgases, der in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen wird. Diese Abrechnung wird als thermische Gasabrechnung bezeichnet.

Umrechnung Gasverbrauch von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh)

Bei der Umrechnung multipliziert man die am Gaszähler gemessenen Kubikmeter Gas mit der Z-Zahl und einem Brennwert.

Mit der Zustandszahl, kurz Z-Zahl, wird das am Gaszähler gemessene Gasvolumen, das sich im Betriebszustand befindet, in das Gasvolumen im Normzustand (Temperatur 0°C und Druck von 1,01325 bar) umgerechnet. Diese Z-Zahl wird mathematisch ermittelt und u. a. davon beeinflusst, in welcher Höhe über dem Meeresspiegel eine Gasabnahmestelle liegt. So ist z. B. das Stadtgebiet von Olbernhau in sechs verschiedene Höhenzonen eingeteilt, woraus sich unterschiedliche Z-Zahlen für Olbernhau ergeben. Je nach dem wo sich Ihre Abnahmestelle befindet, wird die entsprechende Z-Zahl bei der Abrechnung zugeordnet. Somit wird das Gasvolumen für alle Abnahmestellen vergleichbar gemacht – was eine gerechte Abrechnung zur Folge hat.

Nun folgt noch die Multiplikation des ermittelten Normvolumens mit dem Brennwert. Der Brennwert ist die Wärmeenergie, die bei der Verbrennung von einem Kubikmeter Gas im Normzustand freigesetzt wird. Er wird in kWh/m³ ausgedrückt. Der Brennwert wird monatlich vom Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt.

Beispiel: 1.000 m³ Gas x Z-Zahl 0,9196 x Brennwert 11,24 kWh/m³ = 10.336 kWh Gas

Die thermische Gasabrechnung geschieht bundesweit einheitlich auf der Grundlage des Arbeitsblattes G 685 vom DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.

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