Die Gasspeicherumlage wird laut Gesetz für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2025 erhoben. Diese Befristung wurde Anfang 2024 noch einmal auf den 31.03.2027 verlängert. Die Umlageperiode für die Gasspeicherumlage beträgt grundsätzlich 6 Monate. Davon ausgenommen ist die erste und die letzte Umlageperiode, für die eine dreimonatige Periode angesetzt wird. Für jede Umlageperiode wird die Gasspeicherumlage neu bewertet. Die erste Umlageperiode begann am 01.10.2022, die letzte Umlageperiode beginnt am 1.1.2027. In dem Zeitraum dazwischen wird die Umlageperiode immer zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres beginnen und die Höhe der Gasspeicherumlage von TRADING HUB EUROPE (THE) neu bewertet werden.
Nachfolgend informieren wir Sie über die aktuell festgesetzen Höhen der Gasspeicherumlage:
01.10. bis 31.12.2022 0,059 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto
01.01. bis 30.06.2023 0,059 ct/kWh netto
01.07. bis 31.12.2023 0,145 ct/kWh netto
01.01. bis 30.06.2024 0,186 ct/kWh netto
01.07. bis 31.12.2024 0,250 ct/kWh netto
01.01. bis 30.06.2025 0,299 ct/kWh netto
Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen wurde in dem Leistungszeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
Erdgaslieferanten müssen für jede Tonne CO2, die beim Verbrennen von Erdgas entsteht, ein entsprechendes Zertifikat als Verschmutzungsrecht erwerben. Die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz - CO2-Kosten - betragen:
2021: 25 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,455 ct/kWh netto
2022: 30 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,546 ct/kWh netto
2023: 30 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,5442 ct/kWh netto (Änderung der Umrechnungsformel Euro/Tonne in ct/kWh)
2024: 45 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,8163 ct/kWh netto
2025: 55 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,9977 ct/kWh netto