Der Abwasserzweckverband Olbernhau gibt hiermit den Entsorgungsplan für die Ortsentsorgungen 2024 in seinem Verbandsgebiet bekannt. Die Ortsentsorgung betrifft ausschließlich alle abflusslosen Fäkaliengruben, welche nach den Bestimmungen der Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau der jährlichen Entsorgungspflicht unterliegen. Für die Entsorgung des Schlammes aus teilbiologischen Kleinkläranlagen gilt die Entsorgungspflicht alle zwei Jahre.
Bitte gewähren Sie den Zutritt zu den Grundstücken. Bei vergeblicher Anfahrt des Objektes durch das Entsorgungsunternehmen werden die entstandenen Kosten dem betreffenden Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. In dringenden Fällen ist eine Terminvereinbarung innerhalb des Entsorgungszeitraums unter der Telefonnummer 03735 914523 möglich. Sofern eine Entsorgung nicht erforderlich ist, insbesondere bei unbewohnten und auch sonst nicht genutzten Grundstücken, hat dies der Grundstückseigentümer dem Verband schriftlich mitzuteilen.
Der Bedarf etwaiger zusätzlicher Entsorgungen von abflusslosen Fäkaliengruben kann rechtzeitig beim Abwasserzweckverband Olbernhau angemeldet werden. Der minimalste Zeitraum für die Durchführung der zusätzlichen Entsorgung beträgt vier Wochen. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 037360 660033 zur Verfügung. Änderungen sind vorbehalten.
Stadt/Gemeinde/Ortsteil | Termine |
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Ober-, Mittel-, Niedersaida | 01.02. – 29.02.2024 |
Wernsdorf | 01.04. – 30.04.2024 |
Heidersdorf | 02.05. – 31.05.2024 |
Cämmerswalde, Rauschenbach, Neuwernsdorf, Deutschgeorgenthal | 01.06. – 30.06.2024 |
Neuhausen | 01.06. – 30.06.2024 |
Deutschneudorf, Oberlochmühle, Deutscheinsiedel | 01.07. – 31.07.2024 |
Seiffen | 01.07. – 31.07.2024 |
Sayda, Ullersdorf | 01.07. – 31.07.2024 |
Lippersdorf | 01.08. – 31.08.2024 |
Lengefeld | 01.08. – 31.08.2024 |
Wünschendorf | 01.08. – 31.08.2024 |
Stadt/Gemeinde/Ortsteil | Termine |
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Pfaffroda, Dittmannsdorf, Dörnthal, Hallbach, Haselbach, Hutha, Schönfeld | 01.03. – 31.03.2024 |
Forchheim | 01.04. – 30.04.2024 |
Pockau | 01.04. – 30.04.2024 |
Reifland | 01.08. – 31.08.2024 |
Olbernhau | 01.09. – 30.09.2024 |
Rothenthal | 01.09. – 30.09.2024 |
Görsdorf, Nennigmühle | 01.10. – 31.10.2024 |
Blumenau | 01.10. – 31.10.2024 |
Bitte beachten Sie die abweichende Verfahrensweise für die Entsorgung von vollbiologischen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zur Sammlung aller häuslichen Abwässer.
Baumaßnahme: Einbau einer Fällmittelstation und Umbau des Nachklärbeckenräumers der Kläranlage Seiffen
Der Abwasserzweckverband Olbernhau errichtet an der Kläranlage Seiffen eine Fällmittelstation. Zudem erfolgt der technische Umbau im Verfahren der Schlammräumung am Nachklärbecken. Durch die Fällmittelstation kann der Phosphor-Grenzwert gesenkt und der Nährstoffeintrag in das Gewässer (Seiffener Bach) reduziert werden. Außerdem wird der bisherige Saugräumer durch ein modernes Kettenräumersystem ersetzt. Zusätzlich ist der Einbau von 4 Stück Trennschiebern zwischen Belebungsbecken und Nachklärbecken vorgesehen. Diese Maßnahmen zur Ertüchtigung der Kläranlage Seiffen dienen der Verbesserung der Wasserqualität und dem Schutz und der Sicherheit der nachgeschalteten Vorfluter.
Die Baumaßnahme wird mitfinanziert durch den Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowie durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Stand: Juni 2024
Baumaßnahme: Überleitungssystem Abwasserdruckleitung im Trinkwasserschutzgebiet der Talsperre Saidenbach
Vergabe von Planungsleistungen Leistungsphase 1 – 4
Der Abwasserzweckverband Olbernhau hat das Druckleitungssystem im Trinkwasserschutzgebiet der Talsperre Saidenbach einer umfangreichen Prüfung unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Druckleitungssystem einer Ertüchtigung bedarf. Für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 wurde das Ingenieurbüro Dr. Born – Dr. Ermel GmbH aus Freital beauftragt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Stand: September 2024