Maßnahmen zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten
Um die Auswirkungen der anhaltenden Energiekrise für die Verbraucherinnen und Verbraucher abzumildern, hat die Bundesregierung verschiedenste Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört die Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) von Dezember 2022 sowie die Energiepreisbremsen, die ab März 2023 umgesetzt werden und rückwirkend ab 01.01.2023 gelten. Wir haben Ihnen die aktuellen Informationen zu diesen Maßnahmen zusammengestellt.