Am 19.06.2007 wurde vom Freistaat Sachsen die Kleinkläranlagenverordnung beschlossen (Sächs. GVBl. Nr. 8 S. 281 f). Sowohl für die Träger der Abwasserbeseitigung als auch für Sie als Betreiber einer abflusslosen Grube oder Kleinkläranlage ergeben sich aus dieser Verordnung neue Pflichten. Die Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau regelt die Einzelheiten der Überwachung. Demnach sind Betreiber von abflusslosen Fäkalien- und Sammelgruben sowie teil- und vollbiologischen Kleinkläranlagen verpflichtet, nachfolgend genannte Unterlagen zu sammeln und aufzubewahren (Betriebsbuch):
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Einbau der Anlage
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wasserrechtliche Erlaubnis, sonstige Zulassung oder wasserrechtliche Entscheidung bei Kleinkläranlagen, die direkt einleiten
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Anschlussgenehmigungen für die Einleitung in eine öffentliche Kanalisation bei Kleinkläranlagen, die indirekt einleiten
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durchgeführte Eigenkontrollen, insbesondere Datum und Uhrzeit, festgestellte Mängel und Betriebsstörungen
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durchgeführte Wartungen, insbesondere Wartungsprotokolle des Wartungsbetriebes
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durchgeführte Mängelbeseitigungen
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durchgeführte Fäkalschlammabfuhr oder Entleerung der abflusslosen Gruben, einschließlich Dokumentation der entsorgten Schlammmenge sowie
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durchgeführte Überwachungen und deren Ergebnisse
Die Schlammentsorgung bei vollbiologischen Kleinkläranlagen erfolgt nach Bedarf und nach vorheriger telefonischer Anmeldung durch Sie als Grundstückseigentümer bei unserem Vertragspartner (PreZero Service Ost GmbH & Co. KG, Telefonnummer 03735 914523). Der Termin kann frühestens nach vier Wochen, jedoch spätestens nach ca. sechs Wochen ausgeführt werden. Bitte beachten Sie dazu die Angaben auf den Wartungsprotokollen zur notwendigen Schlammentnahme.
Wartungsprotokolle
Um seinen Pflichten aus der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung nachkommen zu können, sind die Wartungsprotokolle dem Abwasserzweckverband Olbernhau umgehend nach der Wartung vorzulegen. Wir empfehlen, das Wartungsunternehmen zur direkten Übergabe der Protokolle an den AZV Olbernhau zu beauftragen.
Hinweise für Wartungsfirmen
Die Übersendung der Protokolle kann mittels der Schnittstelle aus der Software DIWA erfolgen. In diesem DIWA-Datenaustausch ist dem Verband das komplette Wartungsprotokoll als PDF-Datei zu übergeben. Die Datei ist dann per E-Mail an unten stehenden Kontakt zu senden (auch per Dateiupload im Kontaktformular möglich). Unabhängig von der Übermittlung der Daten durch die Wartungsfirmen oder den Anlagenbesitzer selbst bleibt die Pflicht zur Nachweisführung über durchgeführte Wartungen in den Betriebstagebüchern vor Ort bestehen.
Bei abflusslosen Gruben für die Sammlung aller häuslichen Abwässer ist die Entsorgung nach Bedarf vom Grundstückseigentümer bei unserem Vertragspartner (PreZero Service Ost GmbH & Co. KG, Telefonnummer 03735 914523) anzumelden. Zur Erhöhung der Effektivität ist es empfehlenswert, einen Dauerauftrag beim Vertragspartner PreZero einzurichten. Der minimalste Zeitraum für die Durchführung der Entsorgung beträgt vier Wochen.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie setzte das Ziel, dass bis 31.12.2015 ein guter Zustand der Grund- und Oberflächengewässer erreicht sein muss. Für Grundstücke, die dauerhaft nicht an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen werden, bedeutet dies, dass die Abwasserbehandlung nur noch mittels vollbiologischer Kleinkläranlage oder abflussloser Sammelgrube erfolgen darf.
Bis zur Umrüstung gilt für alle abflusslosen Fäkaliengruben und teilbiologischen Kleinkläranlagen der Entsorgungsplan des Abwasserzweckverbandes Olbernhau (AZV). Die Veröffentlichung des Entsorgungsplanes erfolgt einmal im Jahr in der Freien Presse (Ausgaben Marienberg und Freiberg) sowie ca. vier Wochen vor dem geplanten Termin im Amtsblatt und durch Aushänge an den Informationstafeln. Der Entsorgungsplan wurde auf Grundlage der Entsorgungssatzung erstellt. Danach werden abflusslose Fäkaliengruben jährlich und teilbiologische Kleinkläranlagen alle zwei Jahre entsorgt. Bitte gewähren Sie den Zutritt zu den Grundstücken. Bei vergeblicher Anfahrt des Objektes durch das Entsorgungsunternehmen werden die entstandenen Kosten dem betreffenden Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. In dringenden Fällen ist eine Terminvereinbarung innerhalb des Entsorgungszeitraums unter der Telefonnummer 03735 914523 möglich. Sofern eine Entsorgung nicht erforderlich ist, insbesondere bei unbewohnten und auch sonst nicht genutzten Grundstücken, hat dies der Grundstückseigentümer dem AZV schriftlich mitzuteilen. Der Bedarf etwaiger zusätzlicher Entsorgungen von abflusslosen Gruben kann rechtzeitig beim AZV angemeldet werden. Der minimalste Zeitraum für die Durchführung der zusätzlichen Entsorgung beträgt vier Wochen. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 037360 660033 gern zur Verfügung.
Durch den Freistaat Sachsen wird für die Einleitung von Abwässern in ein Gewässer eine Abwasserabgabe erhoben. Es handelt sich um eine Sonderabgabe für häusliches Schmutzwasser, welches nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik behandelt wird. Die Berechnung erfolgt nach der Anzahl der im Einwohnermeldeamt je am 30.06. des Veranlagungszeitraumes mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.