Verbraucherinformationen

Hier können Sie Informationen beispielsweise zum Datenschutz, zur Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten oder zur Stromkennzeichnung nachlesen.

Art der Umlage

 

2024

in ct/kWh netto

2025

in ct/kWh netto

Umlage nach § 12 EnFG KWKG-Umlage 0,275 0,277

Aufschlag für besondere Netznutzung (lt. BNetzA BK8-24-001-A) /§ 19 StromNEV-Umlage
inkl. Umlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG (Wasserstoffumlage)

Bezeichnung bis 2024:

Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage) inkl. Umlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG (Wasserstoffumlage)

0,643 1,558
Umlage nach § 17f EnWG i.V.m. § 12 EnFG Offshore-Netzumlage 0,656 0,816
Stromsteuer 2,05 2,05

 

Auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de finden Sie nähere Informationen.

 

Die Höhe der im Strompreis enthaltenen Netzentgelte (Arbeits- und Grundpreis) sowie der Entgelte für den Messstellenbetrieb finden Sie auf den Preisblättern für die Netznutzung Strom des zuständigen Netzbetreibers und Messstellenbetreibers. Für das Netzgebiet der Stadtwerke Olbernhau GmbH sind die Netzentgelte hier und die Entgelte für den Messstellenbetrieb hier veröffentlicht.

Die Gasspeicherumlage wird laut Gesetz für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2025 erhoben. Diese Befristung wurde Anfang 2024 noch einmal auf den 31.03.2027 verlängert. Die Umlageperiode für die Gasspeicherumlage beträgt grundsätzlich 6 Monate. Davon ausgenommen ist die erste und die letzte Umlageperiode, für die eine dreimonatige Periode angesetzt wird. Für jede Umlageperiode wird die Gasspeicherumlage neu bewertet. Die erste Umlageperiode begann am 01.10.2022, die letzte Umlageperiode beginnt am 1.1.2027. In dem Zeitraum dazwischen wird die Umlageperiode immer zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres beginnen und die Höhe der Gasspeicherumlage von TRADING HUB EUROPE (THE) neu bewertet werden.

Nachfolgend informieren wir Sie über die aktuell festgesetzen Höhen der Gasspeicherumlage:

01.10. bis 31.12.2022          0,059 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto

01.01. bis 30.06.2023          0,059 ct/kWh netto

01.07. bis 31.12.2023          0,145 ct/kWh netto

01.01. bis 30.06.2024          0,186 ct/kWh netto

01.07. bis 31.12.2024          0,250 ct/kWh netto

01.01. bis 30.06.2025          0,299 ct/kWh netto

 

Erdgaslieferanten müssen für jede Tonne CO2, die beim Verbrennen von Erdgas entsteht, ein entsprechendes Zertifikat als Verschmutzungsrecht erwerben. Die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz - CO2-Kosten - betragen:

2021: 25 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,455 ct/kWh netto
2022: 30 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,546 ct/kWh netto
2023: 30 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,5442 ct/kWh netto (Änderung der Umrechnungsformel Euro/Tonne in ct/kWh)
2024: 45 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,8163 ct/kWh netto
2025: 55 Euro netto pro Tonne CO2 entspricht 0,9977 ct/kWh netto

Hier sehen Sie ein Muster für eine Abwendungsvereinbarung gemäß §19 Abs. 5 StromGVV bzw. §19 Abs. 5 GasGVV.

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 wurden die Informationen zum Datenschutz angepasst. Die Kundeninformation können Sie nachfolgend herunterladen.

Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz können Sie hier den Energiemix für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 der Stadtwerke Olbernhau GmbH einsehen.

Bitte richten Sie Ihre Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung an den Verbraucherservice unseres Unternehmens:

Stadtwerke Olbernhau GmbH
Am Alten Gaswerk 1
09526 Olbernhau
Telefon 037360 660033
Fax 037360 660039
E-Mail info@stadtwerke-olbernhau.de

 

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon 030 2757240-0
Fax 030 2757240-69
Internet www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail info@schlichtungsstelle-energie.de

 

Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen 
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon 0228 141516 (Mo – Fr 08.00 – 20.00 Uhr)
Fax 030 22480-323
E-Mail verbraucherserviceenergie@bnetza.de

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Notfall Gas 037360 6600-66
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Abrechnung 037360 6600-33
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