Die Abrechnung für Ihren Strom- und Gasverbrauch umfasst im Regelfall ein komplettes Kalenderjahr mit Ende zum 31.12. Da die Ablesewerte im Laufe des Dezembers erfasst werden (siehe Termine), wird der restliche Verbrauch bis zum 31.12. pauschal ermittelt, d. h. vom Abrechnungssystem anteilig errechnet. Die Jahresrechnungen werden im Januar/Februar des Folgejahres erstellt. Mit der Jahresrechnung wird auch die erste Abschlagszahlung für das neue Kalenderjahr verrechnet. Wenn sich Ihr Verbrauch gegenüber dem Vorjahr verändert hat, wird im Regelfall ein neuer Abschlagswert automatisch ermittelt. Diesen Wert und die Termine für die Abschlagszahlungen sind auf der Rechnung mit ausgewiesen. Sollten Sie hier Änderungswünsche haben, können Sie sich auch gern an uns wenden.
Auf der Rechnungsrückseite finden Sie detailliert die Aufstellung mit den ausgewiesenen Preisen laut Ihrem Vertrag. Außerdem können Sie an dieser Stelle nachlesen, wie sich Ihr Strom- bzw. Gaspreis zusammensetzt und welche Steuern und Abgaben darin enthalten sind.
Die Abrechnung in den Zusatzangeboten erfolgt nach der Bestpreisberechnung, d. h. automatisch zu den Preisen, die für Ihren Verbrauch am günstigsten sind – zum Bestpreis.
- Die Bundesregierung hatte die Abschaffung der EEG-Umlage kurzfristig auf den 01.07.2022 vorgezogen. So finden Sie auf den Stromrechnungen eine Abgrenzung zum 30.06.2022. Ab dem 01.07.2022 reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde um 3,723 Cent netto für die Verbrauchsmenge im zweiten Halbjahr in allen Stromtarifen. Der dadurch eingesparte Betrag ist auf der Rechnung ausgewiesen.
- In Richtung Herbst spitzte sich die Situation am Gasmarkt immer weiter zu, so dass weitere Maßnahmen seitens der Bundesregierung ergriffen wurden. Darunter ist die Einführung der Gasspeicherumlage ab 01.10.2022. Die Abrechnungen der Zusatzangebote 7-TÄLER-Erdgas weisen daher eine Abgrenzung zum 30.09.2022 aus. Ab dem 01.10.2022 erhöht sich der Arbeitspreis um die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Cent netto pro Kilowattstunde.
- Zur Entlastung der Verbraucher wurde ab 01.10.2022 die Umsatzsteuer für Gas zeitlich befristet bis zum 31.03.2024 auf 7 Prozent reduziert. Durch die Abrechnungsweise der Stadtwerke Olbernhau, die sich über ein Kalenderjahr erstreckt, wird die Umsatzsteuer-Senkung nicht nur für die drei Monate berücksichtigt, sondern kann für das komplette Kalenderjahr 2022 zu Gunsten unserer Kunden angewendet werden.
- Zu dem Entlastungspaket für die Verbraucher gehört auch die sogenannte Dezemberhilfe / Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden. Im Dezember 2022 wurden als Soforthilfe die Abschlagszahlungen für Gas und Wärme von der Bundesregierung übernommen und nicht vom Kunden eingezogen. Der gesetzlich genau definierte Entlastungsbetrag entspricht allerdings einem Zwölftel des Prognoseverbrauchswertes, der im September beim Kunden hinterlegt war, multipliziert mit dem jeweils gültigen Arbeitspreis vom 1. Dezember zuzüglich einem Zwölftel des Grundpreises. Die Abschlagszahlungen bei der Stadtwerke Olbernhau GmbH sind in der Regel auf elf Zahlungen aufgeteilt, da im Januar keine Abschläge erhoben werden und die Abschlagszahlungen erst wieder im Februar nach der Jahresverbrauchsabrechnung beginnen. Aus diesem Grund unterscheidet sich der tatsächliche Erstattungsbetrag, der aus staatlichen Finanzmitteln finanziert wird, von dem nicht erhobenen Abschlagsbetrag im Dezember. Beide Beträge sind auf den Abrechnungen für Gas- und Wärme ausgewiesen. (weitere Informationen)
- Die Z-Zahl auf den Gasrechnungen hat sich geändert. Sie wird für die Umrechnung des gemessenen Gasvolumens im Betriebszustand in das Gasvolumen im Normzustand (siehe thermische Gasabrechnung auf dieser Seite weiter unten) benötigt. In der mathematischen Formel für die Berechnung der Z-Zahl wurde laut Arbeitsblatt G 685 vom DVGW ein Formelbestandteil geändert, wodurch sich die Änderungen der Z-Zahlen ergeben haben. Die sich daraus resultierenden Änderungen für die Verbraucher sind minimal.
Die Z-Zahlen werden 2024 nochmals angepasst. Laut o. g. Arbeitsblatt muss jede Verbrauchsstelle für die Errechnung der Z-Zahl mit ihrer Höhenlage bewertet werden. Die Aufteilung in Höhenzonen entfällt dann.
1 Ermittlung des Verbrauchs anhand der Zählerstände alt und neu
2 Preis pro Kilowattstunde netto laut Tarif
3 Berechnung des Grundpreises netto laut Tarif. Der Grundpreis wird taggenau ermittelt.
4 Hinweis wie die Ermittlung der Zählerstände erfolgte (G = geschätzt für unterjährige Aufteilung, B = vom Messstellenbetreiber (MSB) gemeldet (Ableser), P = Pauschal (errechnet), die Erklärung zu den Abkürzungen finden Sie auch auf der Rechnungsrückseite im Informationsteil unterhalb der Abrechnung
5 ausführliche Darstellung, welcher Anteil im Rechnungsbetrag für Netzkosten und für staatliche Abgaben, Umlagen und Steuern enthalten ist.
1 Ermittlung des Verbrauchs anhand der Zählerstände alt und neu in Kubikmeter (m³) – das ist das verbrauchte Gasvolumen
2 Umrechnungsfaktoren Brennwert (11,...) und Z-Zahl (0,9...) zur Umrechnung des Gasvolumens (m³) in Kilowattstunden (kWh) – die sog. thermische Gasabrechnung wird nachfolgend auf der Seite erklärt
3 ermittelte Anzahl Kilowattstunden, die abgerechnet werden
4 Berechnung des Grundpreises netto laut Tarif. Der Grundpreis wird taggenau ermittelt.
5 Preis pro Kilowattstunde netto laut Tarif
6 Hinweis wie die Ermittlung der Zählerstände erfolgte (G = geschätzt für unterjährige Aufteilung, N = vom Netzbetreiber gemeldet (Ableser), P = Pauschal nach technischem Regelwerk (errechnet)), die Erklärung zu den Abkürzungen finden Sie auch auf der Rechnungsrückseite
Thermische Gasabrechnung
oder warum die Abrechnung des Gasverbrauchs in Kilowattstunden (kWh) und nicht wie am Gaszähler gemessen in Kubikmetern (m³) erfolgt
Am Gaszähler wird die verbrauchte Menge Gas in Kubikmetern (m³) gemessen. Diese Messgröße gibt jedoch nur Auskunft über das gemessene Volumen und sagt noch nichts über die Energiemenge aus, die in diesem Gas-Volumen enthalten ist.
Erdgas als Naturprodukt schwankt in seiner Qualität und somit in seinem Brennwert. Außerdem wird es durch den Luftdruck und die Temperatur in seiner Ausdehnung sprich in seinem Volumen beeinflusst. Vereinfacht ausgedrückt führt das dazu, dass man mit einem Kubikmeter Gas je nach Brennwert, Temperatur und Höhenlage unterschiedlich lang heizen kann. Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung von Erdgas nicht nach dem Volumen in Kubikmetern (m³), wie es am Gaszähler gemessen wird, sondern nach dem Energiegehalt des Erdgases, der in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen wird. Diese Abrechnung wird als thermische Gasabrechnung bezeichnet.
Umrechnung Gasverbrauch von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh)
Bei der Umrechnung multipliziert man die am Gaszähler gemessenen Kubikmeter Gas mit der Z-Zahl und einem Brennwert.
Mit der Zustandszahl, kurz Z-Zahl, wird das am Gaszähler gemessene Gasvolumen, das sich im Betriebszustand befindet, in das Gasvolumen im Normzustand (Temperatur 0°C und Druck von 1,01325 bar) umgerechnet. Diese Z-Zahl wird mathematisch ermittelt und u. a. davon beeinflusst, in welcher Höhe über dem Meeresspiegel eine Gasabnahmestelle liegt. So ist z. B. das Stadtgebiet von Olbernhau in sechs verschiedene Höhenzonen eingeteilt, woraus sich unterschiedliche Z-Zahlen für Olbernhau ergeben. Je nach dem wo sich Ihre Abnahmestelle befindet, wird die entsprechende Z-Zahl bei der Abrechnung zugeordnet. Somit wird das Gasvolumen für alle Abnahmestellen vergleichbar gemacht – was eine gerechte Abrechnung zur Folge hat.
Nun folgt noch die Multiplikation des ermittelten Normvolumens mit dem Brennwert. Der Brennwert ist die Wärmeenergie, die bei der Verbrennung von einem Kubikmeter Gas im Normzustand freigesetzt wird. Er wird in kWh/m³ ausgedrückt. Der Brennwert wird monatlich vom Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt.
Beispiel: 1.000 m³ Gas x Z-Zahl 0,9196 x Brennwert 11,24 kWh/m³ = 10.336 kWh Gas
Die thermische Gasabrechnung geschieht bundesweit einheitlich auf der Grundlage des Arbeitsblattes G 685 vom DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.