Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wird der Grundversorger in einem Netzgebiet alle 3 Jahre neu bestimmt. Mit Feststellung des Grundversorgers zum 01.07.2021 ist die Stadtwerke Olbernhau GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadt Olbernhau ohne die Gebiete der ehemaligen Gemeinde Pfaffroda. Das heißt, dass alle Neukunden bzw. Kunden ohne Versorger von der Stadtwerke Olbernhau GmbH grund- bzw. ersatzversorgt werden.
Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wird der Grundversorger in einem Netzgebiet alle 3 Jahre neu bestimmt. Die letzte Feststellung des Grundversorgers erfolgte zum 01.07.2024. Demnach wird die Stadtwerke Olbernhau GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadt Olbernhau ohne die Gebiete der ehemaligen Gemeinde Pfaffroda sein.
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen wird gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV auf der Grundlage monatlicher Marktpreise durchgeführt, die auf Basis des stundenbasierten Spotmarktpreises der EEX ermittelt wurden.
Gemäß § 23 EnWG sind Netzbetreiber, denen der Ausgleich des Energieversorgungsnetzes obliegt, dazu verpflichtet, Entgelte für Ausgleichsleistungen im Internet zu veröffentlichen.
Die Stadtwerke Olbernhau GmbH als Betreiber des örtlichen Elektrizitätsverteilungsnetzes in Olbernhau führt keinen Ausgleich i. S. d. § 23 EnWG durch.
Von den Netznutzern des örtlichen Verteilnetzes der Stadtwerke Olbernhau GmbH werden keine gesonderten Entgelte für Ausgleichsleistungen erhoben.
Ergebnis der Differenzbilanzierung gem. § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV:
Bei der Stadtwerke Olbernhau GmbH kommt das analytische Verfahren zur Anwendung.
Aus diesem Grund gibt es keine Differenzbilanzierung.
Die Stadtwerke Olbernhau GmbH als Netzbetreiber des Stromverteilungsnetzes in Olbernhau macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer bestehenden Anschlussverträge an die neue Rechtslage.
Dieses Verlangen hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 08.05.2007 die NAV für alle mit der Stadtwerke Olbernhau GmbH vor dem 13.07.2005 begründeten
Niederspannungsanschlussverhältnisse gilt.
Für die ab dem 13.07.2005 begründeten Anschlussverhältnisse in Niederspannung gilt die NAV seit deren Inkrafttreten am 08.11.2006 von Gesetzes wegen automatisch.
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon 030 2757240-0
Fax 030 2757240-69
Internet www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail info@schlichtungsstelle-energie.de
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Die Landesregulierungsbehörde
Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden, Postfach 100329
www.smwa.sachsen.de, Telefon 0351 5640, Telefax 0351 564 8409
Veröffentlichungen von EEG- und KWK-Stammdaten sowie weitere Veröffentlichungen finden Sie unter www.50hertz.de in der Rubrik Markt / EEG/KWK-G sowie unter www.marktstammdatenregister.de.
Postanschrift und Anschrift Kundenbüro:
Stadtwerke Olbernhau GmbH
Am Alten Gaswerk 1
09526 Olbernhau