Messwesen

Die Verträge zum Messwesen regeln die Rechte sowie Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs bzw. der Messung an den Messstellen von Letztverbrauchern durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber / Messdienstleister.

Messrahmenvertrag / Messtellenrahmenvertrag

Allgemeine Informationen des grundzuständigen Messstellenbetreibers

Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb

Am 24.02.2025 wurden die letzten vom Gesetzgeber verabschiedeten Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MSBG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit treten die Änderungen am 25.02.2025 in Kraft.

Sie betreffen unter anderem die Preise und Preissystematiken des MSBG.

Auf dieser Grundlage passen wir derzeit die Preise für den grundzuständigen Messstellenbetrieb an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen an und werden hier ein neues Preisblatt veröffentlichen.

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